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Nutzungsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung des online-Stellenmarktes von "das Orchester"
Nutzungsbedingungen
Der online-Stellenmarkt ist ein freiwilliges Zusatzangebot ergänzend zu der Printausgabe von das Orchester. Sie können unser online-Angebot des Orchester-Stellenmarktes ab dem Zeitpunkt der Freischaltung Ihrer Kundennummer während der kompletten Laufzeit Ihres Abonnements nutzen. Ihre Kundennummer wird für die Benutzung freigeschaltet, sobald die erste Abonnement-Rechnung an Sie ergangen ist und bezahlt wurde. Sie können die Teilnahme am online-Angebot jederzeit beenden. Schott Music behält sich vor, die Nutzungsbedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.
Haftung
Schott Music garantiert den gewohnten Qualitätsstandard der Stellenanzeigen in das Orchester auch für die online-Version. Dennoch wird keine Haftung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des online-Angebotes besteht nicht. Für die Ver- oder Behinderung des Zugriffes auf den online-Stellenmarkt durch Störungen, die von technischen Anlagen zur Bereitstellung des online-Angebotes oder von Software, die für den Zugang zum Online-Angebot benutzt wird herrühren, übernimmt Schott Music keine Haftung. Für Verzögerungen beim Einloggen in den online-Stellenmarkt bzw. beim Zugang erst nach Rücksprache mit Leserservice oder dem Webmaster von Schott Music wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Sorgfaltspflicht und Sperrung
Das online-Angebot wird allen Abonnent/innen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des online-Stellenmarktes ist für den privaten und ausschließlich persönlichen Gebrauch der Abonnent/innen bestimmt. Die Vervielfältigung oder Weiterleitung der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter Kenntnis Ihrer Zugangsdaten erhält. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Bestimmungen behält sich Schott Music vor, diese(n) Teilnehmer/in für den online-Service zu sperren.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dieser Bestimmung am nächsten kommt.
Schott Music GmbH & Co. KG, März 2008
Der online-Stellenmarkt ist ein freiwilliges Zusatzangebot ergänzend zu der Printausgabe von das Orchester. Sie können unser online-Angebot des Orchester-Stellenmarktes ab dem Zeitpunkt der Freischaltung Ihrer Kundennummer während der kompletten Laufzeit Ihres Abonnements nutzen. Ihre Kundennummer wird für die Benutzung freigeschaltet, sobald die erste Abonnement-Rechnung an Sie ergangen ist und bezahlt wurde. Sie können die Teilnahme am online-Angebot jederzeit beenden. Schott Music behält sich vor, die Nutzungsbedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.
Haftung
Schott Music garantiert den gewohnten Qualitätsstandard der Stellenanzeigen in das Orchester auch für die online-Version. Dennoch wird keine Haftung oder Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten übernommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des online-Angebotes besteht nicht. Für die Ver- oder Behinderung des Zugriffes auf den online-Stellenmarkt durch Störungen, die von technischen Anlagen zur Bereitstellung des online-Angebotes oder von Software, die für den Zugang zum Online-Angebot benutzt wird herrühren, übernimmt Schott Music keine Haftung. Für Verzögerungen beim Einloggen in den online-Stellenmarkt bzw. beim Zugang erst nach Rücksprache mit Leserservice oder dem Webmaster von Schott Music wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Sorgfaltspflicht und Sperrung
Das online-Angebot wird allen Abonnent/innen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des online-Stellenmarktes ist für den privaten und ausschließlich persönlichen Gebrauch der Abonnent/innen bestimmt. Die Vervielfältigung oder Weiterleitung der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter Kenntnis Ihrer Zugangsdaten erhält. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Bestimmungen behält sich Schott Music vor, diese(n) Teilnehmer/in für den online-Service zu sperren.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dieser Bestimmung am nächsten kommt.
Schott Music GmbH & Co. KG, März 2008
